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IWB Nr. 19 vom Seite 957 Fach 5 Türkei Gr. 2 Seite 88

Ausländische Investitionen in der Türkei

von Assistenzprofessorin Dr. N. Füsun Nomer, Istanbul

Das Kapitalbedürfnis der Türkei in den 50er Jahren und der Wunsch nach Einfuhr ausländischen Kapitals haben das türkische Parlament im Jahre 1954 veranlasst, das Gesetz über die Förderung ausländischen Kapitals zu verabschieden. Obwohl dieses Gesetz in den ersten Jahrzehnten den gewünschten Effekt nicht erzielt hat, zeigen heute die Zahlen, dass es durch einige Änderungen den Wunsch erfüllt hat. Die Summe allen genehmigten ausländischen Kapitals hat inzwischen (von 1980 bis ) ca. 29 221,5 Mio US-$ erreicht; davon gehören 3 697,3 Mio US-$ deutschen Investoren.

I. Förderung ausländischer Investitionen

Ausländische Investitionen sind in der Türkei hauptsächlich dem Gesetz über die Förderung des ausländischen Kapitals und dem Gesetz über den Schutz des Wertes des türkischen Geldes unterworfen. Die eigentliche Quelle für das ”ausländische Kapital” stellt aber das Gesetz über die Förderung des ausländischen Kapitals dar. Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auch auf dieses Gesetz und auf den Rahmenbeschluss Nr. 95/6990 und Erlass Nr. 2, die gemäß der Ermächtigung dieses Gesetzes erteilt worden sind und entscheidende Regelungen haben.

Mit Genehmigung des Staatssekretaria...