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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 1

Fall Spielzeug GmbH und Xenia Niederlande

Rücklage nach § 6 b, Rücklagen für Ersatzbeschaffung, geringwertige Wirtschaftsgüter, § 7g EStG (alte und neue Fassung), Anpassung an Feststellungen einer Betriebsprüfung

Von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Nadja van der Aar, Lugau

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I. Sachverhalt

Teil I
Spielzeug GmbH (Anlage 1 und 2)

Frau Xenia Niederlande, Frau Alexia Püschmann und Herr Benjamin Böttger betreiben seit ein Handelsunternehmen für Spielzeug, welches sie in Form einer Kapitalgesellschaft führen. Die GmbH ist im Handelsregister Stollberg eingetragen. Der Sitz des Unternehmens ist in Lugau (Sachsen). Bis zum sind Frau Niederlande zu 40 %, Herr Böttger und Frau Püschmann jeweils zu 30 % beteiligt. Ab dem sind nach dem Ausscheiden von Frau Niederlande Herr Böttger und Frau Püschmann jeweils zu 50 % beteiligt.

Als Geschäftsführerin ist Frau Niederlande bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

1. Betriebsprüfung

In den Jahren 2008 und 2009 führte die Prüferin Frau Günther eine Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2007 durch. Über die Ergebnisse wurde im Rahmen der am durchgeführten Schlussbesprechung zwischen dem Finanzamt Hohenstein-Ernstthal, Frau Niederlande und deren Steuerberater Einigung erzielt.

Die Veranlagungen für die Kalenderjahre 2008 bis 2010 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Für die davor liegenden Kalenderjahre...