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Das Umsatzsteuerrecht in der Slowakei
In der Slowakischen Republik wurde mit Wirkung vom ein Umsatzsteuergesetz eingeführt. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen entspricht es zwar weitgehend dem EU-Recht, weist aber einige Besonderheiten auf.
I. Steuerbare Umsätze
Der slowakischen Mehrwertsteuer unterliegen u. a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, die Einfuhr von Waren sowie seit dem auch Personenbeförderungen im sog. Gelegenheitsbusverkehr eines ausländischen Unternehmers.
II. Registrierungsmöglichkeiten in der Slowakei
Ausländische Unternehmer ohne Sitz oder Betriebsstätte in der Slowakei können sich nicht ausschließlich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die umsatzsteuerliche Registrierung ist nur in Verbindung mit der Eintragung in das Handelsregister möglich. Eine Fiskalvertretung ist somit wegen der erforderlichen Ansässigkeit nicht vorgesehen. Lieferungen und sonstige Leistungen in der Slowakei sind einem ”ausländischen” Unternehmen somit nicht möglich. In der Praxis können Warenlieferungen innerhalb der Slowakei lediglich als Agentengeschäft abgewickelt werden. Die Agentenprovision ist grundsätzlich ebenfalls in der Slowakei steuerpflich...