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Die Ertragsbesteuerung der Konzernunternehmung in den Niederlanden nach dem Konzept der fiskalen Einheit
I. Grundlagen des niederländischen Körperschaftsteuersystems
Unter das niederländische Körperschaftsteuergesetz (Wet op de Vennootschapsbelasting, Wet VpB) fallen alle Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine auf Gegenseitigkeit und andere juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß Art. 2 Abs. 1 und 4 Wet VpB sämtliche Gesellschaften, die ihren Sitz im Inland haben, mit ihrem weltweit erzielten Einkommen. Der Sitz einer Gesellschaft wird nach den äußeren Umständen bestimmt. Im Regelfall ist dies der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Des Weiteren gelten juristische Personen als im Inland ansässig, wenn sie nach niederländischem Recht gegründet wurden. Im Ausland ansässige juristische Personen sind mit ihren inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.
Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gelten die Vorschriften des niederländischen Einkommensteuergesetzes und die speziellen Regelungen für Kapitalgesellschaften. Steuerbemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Gewinn nach Berücksichtigung von Verlustvor- und -rückträgen. Seit 1998 existiert für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne ein einheitlicher Steuersatz von 35 %, ab 2002 34,5 %...