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FG Düsseldorf 21.09.2010 6 K 1271/08 K, BBK 9/2011 S. 402

Bilanzierung | Zeitpunkt der Aktivierung eines USt-Erstattungsanspruchs

Ergibt sich eine USt-Erstattung erst nach Aufstellung der Bilanz aufgrund eines Einspruchs gegen den USt-Bescheid oder aufgrund einer berichtigten USt-Erklärung, bestimmt sich der Zeitpunkt der Aktivierung nach dem FG Düsseldorf wie folgt:

Der USt-Erstattungsanspruch darf grundsätzlich erst zu dem Bilanzstichtag aktiviert werden, der auf die Bekanntgabe des geänderten USt-Bescheids folgt:

Beispiel 1

A hat zum eine USt-Verbindlichkeit für 08 passiviert. Er legt im Jahr 09 Einspruch gegen die USt-Festsetzung ein. Im Januar 10 ergeht ein geänderter USt-Bescheid, der zu einer Erstattung von 10.000 € führt. Im März 10 stellt A die Bilanz für 09 auf. A darf den Erstattungsanspruch erst zum aktivieren, da der geänderte USt-Bescheid erst im Jahr 10 bekannt gegeben wurd...