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FG Rheinland-Pfalz 24.02.2011 6 K 1005/09, BBK 9/2011 S. 404

Umsatzsteuer | Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen durch rechtzeitige Abgabe einer Umsatzsteuererklärung

Eine 17 Monate zu spät eingereichte Umsatzsteuererklärung genügt nicht den Anforderungen, die an eine rechtzeitige Dokumentation der Entscheidung des Unternehmers zu stellen sind, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil dem Unternehmen zuzuordnen.