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Bilanzierung | Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung bei überhöhten Anschaffungskosten
Eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung von Gebäuden aufgrund unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen lässt sich nicht mit einem im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens ca. 13,5 Monate nach dem Bilanzstichtag festgestellten Verkehrswert rechtfertigen, wenn bereits bei Grunderwerb feststand, dass die Anschaffungskosten aufgrund der Instandhaltungsaufwendungen den Wert des mehrfach bebauten Grundstücks übersteigen.
infoCenter, Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), NWB OAAAE-35805.