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Buchung variabler Vergütungsbestandteile
Die Vergütung von Arbeitnehmern kann sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzen. Variable, d. h. üblicherweise gewinnabhängige Vergütungen werden insbesondere in Anstellungsverträgen der Geschäftsführung festgelegt. Sie können allerdings auch ohne vertragliche Fixierung z. B. durch „jahrelange Übung” rechtlich begründet sein. Die buchhalterische Erfassung ist an die individuellen Sachverhalte sowie Bemessungsgrundlagen gekoppelt. Der Beitrag widmet sich den Grundfällen der buchhalterischen Erfassung und stellt diese exemplarisch dar.
I. Bilanzielle Grundlagen gewinnabhängiger Vergütungen
[i]Erfassung im PersonalaufwandIm Personalaufwand werden die Lohn- bzw. Gehalts- sowie die sozialen personalbezogenen Aufwendungen für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors „Arbeit” erfasst . Der Posten „Personalaufwand” beinhaltet jedoch nicht nur die laufenden (monatlichen), sondern auch die (jährlich) einmaligen Aufwendungen der gewinnabhängigen Vergütungen.
Tantieme der Organmitglieder, gesonderte Bezüge für leitende Angestellte oder Gewinnbeteiligungen der gesamten Arbeitnehmerschaft, etwa Boni oder Gratifikationen.
[i]Aufteilung der Aufwendungen Analog zu den ...