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Zinsschranke – Abzug von Zinsaufwendungen
[i]Das Programm ist unter NWB EAAAD-75640 aufrufbar Das Berechnungsprogramm „Zinsschranke” berechnet in vier Schritten die nicht abzugsfähigen Zinsen gem. § 4h EStG/§8a KStG. Der Zinsvortrag sowie der (fiktive) EBITDA-Vortrag werden ebenfalls berücksichtigt und fortgeschrieben.
Was ist eine Zinsschranke?
Unter der sog. Zinsschranke versteht man die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fremdkapital. Zinsaufwendungen eines Betriebs sind uneingeschränkt nur noch in Höhe der betrieblichen Zinserträge als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die die betrieblichen Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen können grds. nur noch bis zur Höhe von 30 % des steuerlichen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der nach diesen Grundsätzen nicht abziehbare Zinsaufwand ist gesondert festzustellen und in nachfolgende Wirtschaftsjahre vorzutragen.
[i]Beitrag zur Zinsschranke im infoCenter NWB DAAAC-52602Mehr zum Thema erfahren Sie auch im infoCenter Ihrer NWB Datenbank.
Wie berechne ich den nicht abzugsfähigen Zinsaufwand?
[i]Erster SchrittGeben Sie in einem ersten Schritt im für Sie relevanten Wirtschaftjahr die Zinserträge und den Zinsaufwand ein. Das Programm sagt Ihnen an dieser Stelle, ob weitere Prüfungsschritte erforderlich...