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NWB Nr. 18 vom Seite 1525

Länder akzeptieren schärfere Regeln für steuerliche Selbstanzeigen

[i]Geuenich, NWB 13/2011 S. 1050; Hechtner, NWB 14/2011 S. 1139; ders., NWB 13/2011 S. 1044Der Bundesrat hat am das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das die Regeln der steuerlichen Selbstanzeige reformiert, um einen Missbrauch des Instituts im Rahmen einer „Hinterziehungsstrategie” zu unterbinden (BR-Drucks. 166/11 [Beschluss]). Zukünftig wird das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt. Die strafbefreiende Wirkung erfolgt nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Sie ist ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter Entdeckung droht. Straffreiheit tritt ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € zudem nur noch dann ein, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von 5 % entrichtet. Letzteres basiert auf einer Anregung des Bundesrats. Das Gesetz enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen.