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Die Besteuerung in Litauen
I. Allgemeines
1. Allgemeine Bestimmungen
Die grundlegenden Begriffe und Regeln des litauischen Steuerrechtes sind im Steuerverwaltungsgesetz v. (Valstybes Zinios 1995 Nr. 61, Pos. 1525, i. d. F. v. Nr. VIII-1559) geregelt. Außerdem enthält das Gesetz eine Aufzählung der litauischen Steuern, der Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung sowie Regelungen zum Verfahren der Berechnung und der Abführung der Steuern.
Art. 5 enthält eine Aufzählung der Steuerarten. Im Einzelnen gehören hierzu:
Mehrwertsteuer
Akzise
Einkommensteuer natürlicher Personen
Gewinnsteuer juristischer Personen
Steuer auf unbewegliches Vermögen von Unternehmen und Organisationen
Bodensteuer
Steuer auf staatliche Naturvorräte
Steuer auf Öl- und Gasvorräte
Umweltverschmutzungssteuer
Konsularabgabe
Stempelabgabe
Marktplatzabgabe
Abgabe auf Veräußerungserlöse nach dem Gesetz über den Wegefonds
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Krankenversicherungspflichtbeiträge
Steuer auf die Pacht von Wasservorräten des staatlichen Bodens und des staatlichen Wasserfonds.
Für die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung der Steuern sind die staatlichen Steuerverwaltungsbehörden zuständig. Die Tätigkeit der Steuerverwaltung wird von...