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Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs in Italien
I. Steuerliche Behandlung des Verkäufers
1. Anteilsveräußerung
a) Der Veräußerer ist eine italienische Kapitalgesellschaft
Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind alle im italienischen Staatsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaften. Das zu versteuernde Einkommen italienischer Kapitalgesellschaften unterliegt seit einer als IRPEG bezeichneten Körperschaftsteuer (imposta sul reddito delle persone giuridiche) von 36 % (vormals 37 %), unabhängig von Thesaurierung oder Ausschüttung der Gewinne. Allerdings wurde im Zuge der Einführung des sog. dualen Einkommensteuersystems (dual income tax, DIT) ab 1997 ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 19 % eingeführt, der auf den Teil des steuerpflichtigen Einkommens einer italienischen Kapitalgesellschaft anzuwenden ist, das der marktüblichen Rendite des neu zugeführten Eigenkapitals ab 1997 entspricht. Als marktübliche Rendite wird die normale Verzinsung von Staatsobligationen zuzüglich eines Risikozuschlags von maximal 3 % angesetzt. Für Veranlagungszeiträume ab wurde die vormalige lokale Ertragsteuer ILOR (imposta locale sui redditi) abgeschafft und durch eine neue direkte Steuer namens IRAP (imposta regionale sulle attività produttive)...