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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 762/09 EFG 2011 S. 1373 Nr. 15

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Lieferung warmer Mahlzeiten durch einen Menüservice an Schulen und Kindergärten unterliegt dem Regelsteuersatz

Leitsatz

Es liegt eine dem Regelsteuersatz unterliegende, über die reine Speisenlieferung hinausgehende Bewirtungssituation vor, bei der das Dienstleistungselement überwiegt, wenn ein Menüservice Schulen und Kindergärten mit warmen Mahlzeiten beliefert, dabei aber – trotz vertraglicher Verpflichtung – weder das Essen portioniert noch durch eigenes Personal an die Kinder ausgegeben und auch die Tische nicht gereinigt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1373 Nr. 15
JAAAD-81550

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