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Steuerbefreiungen in Italien für Nichtansässige bei Zinserträgen und sonstigen Einkünften aus Obligationen, Wertpapieren und Staatstiteln
Mit der Gesetzesverordnung Nr. 239 vom wurde die Quellensteuer von 12,5 % auf Zinsen und ähnliche Erträge aus Obligationen und ähnlichen von bestimmten italienischen Emittenten ausgegebenen Wertpapieren, die den Bestimmungen des Art. 26 Abs. 1 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 600/73 (Abgabenordnung) unterliegen, sowie auf Zinsen aus italienischen Staatstiteln abgeschafft. Gegenüber bestimmten Empfängern wurde die Quellensteuer jedoch durch eine Ersatzsteuer gleicher Höhe ersetzt. Bezweckt wird durch die Neuregelung vor allem, einen Anreiz für Ausländer zu schaffen, in italienische Staatstitel zu investieren. Durch die erhoffte höhere Nachfrage an italienischen Staatstiteln erwartet man sich eine Senkung des Zinsniveaus und dadurch der Schuldzinsen auf die Staatsverschuldung.
I. Wesentliche Merkmale der Neuregelung
Die Ersatzsteuer muß im Unterschied zur Quellensteuer, die in der Regel vom Emittenten einbehalten und abgeführt wird, von den Banken, Finanzvermittlern, Treuhandgesellschaften und Börsenmaklern, die bei der Auszahlung der Zinsen auf irgendeine Art mitwirken, abgeführt werden. Die neue Regelung schafft die Quellensteuer nicht generell ab, sondern nur für Wertpapiere, die vo...