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Steuerliche Aspekte des Unternehmenskaufs in Großbritannien
I. Steuerliche Behandlung des Verkäufers
1. Veräußerung von Anteilen (share deal)
a) Allgemeines
Die Veräußerung von Anteilen an einer in Großbritannien ansässigen Kapitalgesellschaft stellt einen steuerpflichtigen Vorgang dar, wenn der Veräußerer im Steuerjahr der Veräußerung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (natürliche Person) bzw. seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung (juristische Person) im Inland hat. Das britische Steuerjahr läuft jeweils vom 6. April des laufenden Kalenderjahres bis zum 5. April des Folgejahres. Veräußerungsgewinne von nicht in Großbritannien ansässigen Personen bzw. Kapitalgesellschaften unterliegen keiner britischen Besteuerung (Ausnahme: Veräußerung von Betriebsstättenvermögen — UK trade or business). Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. steuerlich berücksichtungsfähige Veräußerungsverlust ermittelt sich durch Abzug der Anschaffungskosten und der im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten vom Veräußerungspreis bzw., wenn ein solcher nicht vorhanden ist, vom Verkehrswert der Gegenleistung. Vom Veräußerungspreis kann der Steuerpflichtige bestimmte nachstehend erläuterte Abzugsbeträge absetzen, die, je nachdem, ob es sich ...