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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10-13 | Umsatzsteuer: Überraschende Grundsatzurteile zum Vorsteuerabzug

Der BFH hat in drei Grundsatzurteilen zum Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung bei der Umsatzsteuer betont, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur besteht, wenn der Unternehmer die bezogene Leistung für gegen Entgelt erbrachte Ausgangsumsätze verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Zwischen der Eingangsleistung und den Ausgangsumsätzen muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Die BFH-Entscheidungen betreffen den Vorsteuerabzug bei einem Beteiligungsverkauf, bei einem Betriebsausflug sowie bei Erschließung eines Grundstücks.

Track 10 | Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung

Der Bundesfinanzhof hat im März zeitgleich drei Grundsatzurteile zur Umsatzsteuer zum Verhältnis von Vorsteuerabzug und Entnahmebesteuerung veröffentlicht. Das Gericht verschärft damit die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

In allen drei Entscheidungen betonen die Münchener Richter: Das Recht auf einen Vorsteuerabzug besteht nur dann, wenn der Unternehmer die bezogene Leistung für bestimmte Umsätze verwendet. Es muss sich um Ausgangsumsätze handeln, die der Unternehmer – erstens: gegen Entgelt erbringt und die – zweit...