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Die Ausschlagung von Vermächtnissen durch den überlebenden Ehegatten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-81024 Nicht nur vor dem Erbfall, sondern auch danach gibt es Instrumentarien, mit denen sich eine nach dem Tod des Erblassers vorgefundene Erbfolgesituation steuerlich optimieren lässt. Ein solches Gestaltungsinstrument ist etwa die Ausschlagung eine Erbteils oder Vermächtnisses durch den überlebenden Ehegatten, insbesondere bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten. Sie kann in manchen Fällen zu erheblichen erbschaftsteuerlichen Vorteilen führen, wenn etwa der überlebende Ehegatte statt eines zugewandten Vermächtnisses den steuerfreigestellten Zugewinnausgleich geltend macht oder zusätzliche Freibeträge sowie Progressionsvorteile genutzt werden können. Interessant kann auch die postmortale Ausschlagung durch die Erben des überlebenden Ehegatten sein, wenn dieser vor Ausübung seines Ausschlagungsrechts verstirbt.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Zivilrechtliche Voraussetzungen der Ausschlagung
[i]Form und Frist für Ausschlagung von Erbe und Vermächtnis sind unterschiedlichWährend die Ausschlagung einer Erbschaft, die gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist, nur binnen einer Frist von sechs Wochen erfolgen kann (§ 1944 Abs. 1 BGB), gibt es für die Ausschlagung eines Vermächtnisses grds. keine Frist. Sie wir...