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Die Ausschlagung von Vermächtnissen durch den überlebenden Ehegatten
Steueroptimierte Gestaltungen im Erbrecht
Nicht nur vor dem Erbfall, sondern auch danach gibt es Instrumentarien, mit denen sich eine nach dem Tod des Erblassers vorgefundene Erbfolgesituation steuerlich optimieren lässt. Ein solches Gestaltungsinstrument ist etwa die Ausschlagung eines Erbteils oder Vermächtnisses durch den überlebenden Ehegatten, insbesondere bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten. So kann die Ausschlagung durch den überlebenden Ehegatten in manchen Fällen zu erheblichen erbschaftsteuerlichen Vorteilen führen, wenn etwa der überlebende Ehegatte statt des zugewendeten Vermächtnisses den steuerfreigestellten Zugewinnausgleich geltend macht oder zusätzliche Freibeträge sowie Progressionsvorteile genutzt werden können. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und steuerlichen Folgen der Ausschlagung durch den überlebenden Ehegatten. Er geht ferner der Frage nach, ob die Erben des überlebenden Ehegatten die Ausschlagung auch postmortal erklären können, wenn der überlebende Ehegatte vor Ausübung seines Ausschlagungsrechts verstirbt.
I. Zivilrechtliche Voraussetzungen der Ausschlagung
[i]Form und Frist für Ausschlagung von Erbe und Vermächtnis unterscheiden sichIn zivilrechtlicher Hinsicht gelten für die Ausschlagung eines Erb...