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NWB 17/2011 S. 1432

Europarecht | Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger der osteuropäischen Staaten

Für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten (von 2004) gilt ab dem 1. 5. 2011 die uneingeschränkte Freizügigkeit im Binnenmarkt. Damit haben sie auch freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – ausgenommen sind noch bis Ende 2013 Rumänen und Bulgaren. Die seit 2004 geltende und wiederholt verlängerte Ausnahmeregelung zur Beschränkung vor allem für Beschäftigungen mit geringem Qualifikationsprofil läuft Ende April 2011 aus; hemmende Vorschriften des Rechts für Arbeitsgenehmigungen sind nicht mehr anwendbar. Damit dürfen z. B. Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Osteuropa direkte Arbeitsverträge mit dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen schließen.

Anmerkung:

Fachkreise erwarten 2011 und 2012 jeweils bis zu 100.000 zusätzliche Zuwanderer. Das Wac...