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BFuP Nr. 2 vom Seite 223

Agency-theoretische Betrachtungen zur Gehilfen- und Gatekeeper-Funktion des Abschlußprüfers sowie potentielle Zielkonflikte

Von Dr. Patrick Velte, HamburgWissenschaftlicher Mitarbeiter (post doc) am Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen, Lehrstuhl für Revisions- und Treuhandwesen, Universität Hamburg, Max-Brauer-Allee 60, 22765 Hamburg, E-Mail: patrick.velte@wiso.uni-hamburg.de und Prof. Dr. Stefan C. Weber, StB, Wedel

Seit Beginn der aktienrechtlichen Pflichtprüfung fungiert der Abschlußprüfer als Element der in- und externen Corporate Governance, woraus sich die Gehilfen- und Gatekeeper-Funktion ableiten. Die Gehilfenfunktion des Abschlußprüfers für den Aufsichtsrat ergibt sich aus der Tatsache, daß der Aufsichtsrat im Allgemeinen infolge begrenzter fachlicher und zeitlicher Ressourcen hinsichtlich der Prüfung der Rechnungslegung auf die Unterstützung des Abschlußprüfers angewiesen ist. Gleichzeitig nimmt der Abschlußprüfer eine „Prüfung im öffentlichen Interesse” wahr, d. h. er übt eine Gatekeeper-Funktion als „Public Watchdog” aus, welche mit der Gehilfenfunktion in einem Zielkonflikt stehen kann. Diese potentiellen Zielkonflikte der Gehilfen- und Gatekeeper-Funktion stehen neben einer institutionenökonomischen Fundierung im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags.

1. Die doppelstufige Principal-Agent-Theorie im dualistischen System der Unternehmensverfassung

Das Verhältnis der Unternehmensverfassungsorgane zueinander sowie ihr Beziehungsgeflecht zum externen Abschlußprüfer lassen sich mit einer Vielzahl von theoretischen Ansätzen, z. B. mithilfe der Spieltheorie, der Stewardship-Theorie oder res...