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NWB Nr. 17 vom Seite 1437

EU-Kommission: Deutschland soll die Umsatzsteuerbefreiung für Kostenteilungsvereinbarungen bei Dienstleistungen ausdehnen

[i]Begrenzung auf Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen mit MwStSystRL unvereinbarDie EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Umsatzsteuervorschriften zu ändern und die Umsatzsteuerbefreiung für Dienstleistungen auszudehnen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen. Die gegenwärtigen deutschen Rechtsvorschriften beziehen sich jedoch lediglich auf [i]Zenkner, NWB Fach 7 S. 6773Zusammenschlüsse im Gesundheitsbereich (vgl. § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG). Derzeit müssen Steuerpflichtige in anderen Bereichen als dem der Gesundheit, die Kostenteilungsvereinbarungen getroffen haben, Umsatzsteuer auf die von ihnen geteilten Dienstleistungen abführen. Dies ist nach Ansicht der EU-Kommission mit der MwStSystRL, die Befreiungen nicht auf besondere Berufsgruppen beschränkt, unvereinbar.

Die MwStSystRL befreit Dienstleistungen, die kostenteilende [i]Voraussetzungen für eine UmsatzsteuerbefreiungZusammenschlüsse ihren Mitgliedern erbringen, unter folgenden Voraussetzungen von der Steuer (vgl. Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL):

  • Die Tätigkeiten der Mitglieder sind von der Umsatzsteuer befreit,

  • die geteilten Dienstleistungen werden für unmittelbare Zwecke der von den Mitgliedern ausgeübten Tätigkeiten erbracht,

  • der Zusammenschluss fordert von seinen Mitgliedern die genaue ...