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Unternehmenskäufe in Frankreich
I. Steuerliche Behandlung des Verkäufers
1. Veräußerung von Anteilen an französischen Kapitalgesellschaften
a) Veräußerung durch eine in Frankreich ansässige natürliche Person
Bei Veräußerung von Anteilen an einer französischen Kapitalgesellschaft durch eine in Frankreich ansässige natürliche Person bestimmen sich die Steuerfolgen für den Verkäufer danach, ob die Anteile im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden.
aa) Die Anteile werden im Betriebsvermögen gehalten
Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, hängt die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes davon ab, ob es sich um einen langfristigen oder um einen kurzfristigen Veräußerungsgewinn handelt. Ein Veräußerungsgewinn ist dann langfristig, wenn die Anteile bereits seit mindestens zwei Jahren gehalten werden. Langfristige Veräußerungsgewinne unterliegen einem begünstigten Einkommensteuersatz von 16 %. Zusätzlich werden Sozialbeiträge in Höhe von 10 % erhoben, so dass die langfristigen Veräußerungsgewinne insgesamt einer Belastung von 26 % unterworfen werden. Langfristige Veräußerungsverluste können nur von langfristigen Veräußerungsgewinnen abgezogen werden, und zwar entweder im Jahr ihrer Entstehung oder in d...