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IWB Nr. 8 vom Seite 265

Die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 281Die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt nach den in der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) verankerten völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätzen. Die meisten DBA kennen allerdings mit der Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift eine eigene Interpretationsregel, deren Bedeutung und Verhältnis zu den Regelungen der Art. 31 ff. WVK in der Praxis immer wieder zu Zweifelsfragen führt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

I. Grundzüge der DBA Interpretation

[i]Grundlagen der DBA AuslegungArt. 3 Abs. 2 OECD-MA ist die spezielle Vorschrift des Musterabkommens, wenn es um die Interpretation von Begriffen des Abkommens geht. Dabei ist diese Vorschrift nicht völlig isoliert von den sonstigen Regelungen der Auslegung zu betrachten. Für die Interpretation völkerrechtlicher Verträge sind die Regeln in der Wiener Vertragsrechtskonvention zu berücksichtigen. Zudem ist der Parteiwille zu berücksichtigen, der bei DBA u. U. durch Verständigungsvereinbarungen geäußert wird. Üblicherweise wird das OECD-MA als Schablone verwendet, wobei das Abkommen und der zugehörige Kommentar in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Dies wirft die Frage auf, welche Fassung des OECD-Kommentars bei der Aus...