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IWB Nr. 8 vom Seite 269

Neue Offenlegungspflicht für Privatstiftungen in Österreich in Kraft

[i]https://finanzonline.bmf.gv.atMit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde in Österreich eine neue Offenlegungspflicht für Privatstiftungen eingeführt. Danach ist der Stiftungsvorstand dafür verantwortlich, die Begünstigten einer Privatstiftung dem Finanzamt zu melden (§§ 5, 42 öPSG). Die Neuregelung ist am in Kraft getreten. Es sind solche Begünstigte zu melden, die festgestellt wurden (d. h. auch jene, deren Identität sich nicht zwingend aus der Stiftungserklärung ergibt; s. § 5 öPSG). Daher sollten zur Sicherheit alle Begünstigten einer Privatstiftung, die ab neu hinzukommen, gemeldet werden. Die Meldung hat unverzüglich und elektronisch via FinanzOnline zu erfolgen. Die Eingabemaske in FinanzOnline, dem elektronischen Datenübertragungsverfahren der österreichischen Finanzverwaltung, ist dafür freigeschaltet. Zu melden ist die Identität des Begünstigten (Name, Geburtsdatum und Anschrift). Nach dem auf der Homepage des öBMF veröffentlichten Handbuch [i]www.bmf.gv.at/egovernment/finanzonline/informationen frunte_3154/handbuch_ privatstiftung.pdfzur Durchführung der FinanzOnline-Meldung sollen auch der Zeitpunkt des Beginns sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Begünstigtenstel...