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Persönliche Beteiligung von Vorstandsmitgliedern am Verlust
Neuer Rahmen zur Regelung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft
In der jüngeren Vergangenheit war eine beachtliche Diskrepanz zwischen der Entwicklung von Vorstandsvergütungen einerseits und Aktienkursen deutscher Aktiengesellschaften andererseits festzustellen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines Anreizes, Verluste und Kurseinbußen der eigenen Gesellschaft zu verhindern, empfiehlt es sich daher, eine angemessene Verlustbeteiligung für Vorstandsmitglieder im Anstellungsvertrag zu regeln. Der Gesetzgeber hat diesen Gedanken unlängst aufgegriffen und durch eine Änderung der Vergütungsvorschriften (§ 87 AktG) die einseitige Herabsetzung der Vergütung durch den Aufsichtsrat deutlich erleichtert und diesem entsprechende Handlungspflichten auferlegt. Zur Präzisierung und Konfliktvermeidung bieten sich verschiedene Gestaltungsmodelle an: Einerseits kann man die Auszahlung einer variablen Vergütung an den anhaltenden Geschäftserfolg über die komplette Amtsperiode hinweg knüpfen. Andererseits kann die Gesellschaft mit ihren Vorstandsmitgliedern im Anstellungsvertrag konkrete negative Kennzahlen festlegen, bei deren Erreichen die Vorstandsvergütung vom Aufsichtsrat angemessen herabgesetzt werden kann oder aber automatisch ...