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NWB Nr. 17 vom Seite 1490

Mehrergebnis der Steuerfahndung – was bleibt unter dem Strich?

[i]Statistischer Wert „bestandskräftige Mehrsteuern”Die Statistiken zur Arbeit der Steuerfahndung für das Jahr 2009, die Zahlen werden jeweils in der zweiten Jahreshälfte für das vorhergehende Jahr vom BMF veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de, dort: „Suche: Steuerfahndung”), lesen sich beein S. 1491druckend: Von den im Jahr 2009 erledigten 31.878 Fällen waren 23.674 (74 %) Fahndungsprüfungen sowie 8.204 (26 %) Amts- und Rechtshilfeersuchen. Ungeachtet erheblich gesunkener Fallzahlen ist das Aufkommen an bestandskräftigen Mehrsteuern aus Fahndungsprüfungen im Zeitraum von 2000 (1,533 Mrd. €) bis 2009 (1,568 Mrd. €) relativ gleich geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die bestandskräftig festgesetzten Mehrsteuern im Jahr 2009 um 91 Mio. € (+ 6,2 %) erhöht.

[i]Steuerfahnder ermitteln alle BesteuerungsgrundlagenUm die in der BMF-Statistik als „bestandskräftige Mehrsteuern” ausgewiesene Zahl richtig einzuordnen (für 2009 besagte 1,568 Mrd. €), muss man allerdings Folgendes berücksichtigen. Die Fahndungsprüfungen werden nach Vorliegen eines Anfangsverdachts eingeleitet. In den Fahndungsprüfungen ermitteln die Steuerfahnder sämtliche Besteuerungsgrundlagen des betroffenen Steuerpflichtigen, ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz. Im Stra...