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Änderungen des spanischen Körperschaftsteuergesetzes für ausländische Investoren
Die Reform des spanischen Körperschaftsteuerrechts ist mit Wirkung zum in Kraft getreten. Die Gesetzesbegründung zur Körperschaftsteuerreform hebt als Ziel insbesondere die Neutralität, Transparenz, Systematisierung sowie Wettbewerbsfähigkeit hervor (BOE Nr. 310 S. 37073 f.). Im Rahmen der Systematisierung wurden die zahlreichen körperschaftsteuerlichen Regelungen in dem KStG zusammengefaßt, indem sich dem bisherigen allgemeinen Teil nun ein besonderer Teil anschließt, der die körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen für Bergbau- und Kohlenwasserstoffindustrie, Organschaften, Holdings mit ausländischen Tochtergesellschaften, Fusionen, Spaltungen und Sacheinlagen etc. umfaßt. Im folgenden sollen die Auswirkungen des geänderten spanischen Unternehmenssteuerrechts aus dem Blickwinkel ausländischer Investoren dargestellt werden. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf die Neuregelungen, die dem Ziel der Neutralität und Wettbewerbsfähigkeit folgend die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Spanien merklich erhöht haben.
I. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
Die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Art. 10 Abs. 3 KStG) ist Ausfluß des Neutralitätspr...