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IWB Nr. 20 vom Seite 991 Fach 5 Estland Gr. 2 Seite 24

Überblick über das estnische Steuersystem

von Rechtsreferendar Arne Hahner, Passau

Mit diesem Beitrag soll ein Überblick über das derzeit geltende Gesamtsystem der estnischen Unternehmenssteuern gegeben werden. Die in Estland gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen unterscheiden sich kaum von den deutschen. Im Bereich des neuen estnischen Körperschaftsteuerrechts können sich Vorteile hinsichtlich der Möglichkeiten steuerfreier Gewinnverwendung durch das Unternehmen ergeben. Neben der Körperschaftsteuer werden in Estland Umsatzsteuer, Sozialabgaben, Grundsteuern und unterschiedliche Verbrauchsteuern erhoben. Außerdem können die kommunalen Gebietskörperschaften lokale Steuern einführen, beispielsweise Werbesteuern, Kraftfahrzeugsteuern und Verkaufssteuern. Daraus wird deutlich, dass in Estland zwischen einer nationalen und einer kommunalen Ebene der Unternehmensbesteuerung zu unterscheiden ist.

Das estnische Handels- und Gesellschaftsrecht ist dem deutschen Rechtssystem stark angenähert. So unterscheidet das estnische Gesellschaftsrecht entsprechend dem deutschen Vorbild zwischen Offener Handelsgesellschaft (Täisühing — TÜ) und Kommanditgesellschaft (Usaldusühing — UÜ) sowie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing — OÜ) und der Aktiengesellschaft (Aktsiasel...