Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmenskäufe in Dänemark
I. Steuerliche Behandlung des Verkäufers
1. Anteilsveräußerung
a) Allgemeines
Das Haushaltsgesetz 2000/2001 sieht einige Änderungen vor, die im Folgenden kurz dargestellt werden:
Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab dem Wirtschaftsjahr 2001 von 32 % auf 30 %.
Die Abschreibungssätze werden für Maschinen, Ausrüstung, Kraftfahrzeuge usw. von 30 % auf 25 % reduziert.
Bei natürlichen Personen werden Dividenden als Aktieneinkünfte (Kapitaleinkünfte) bis zu einer Untergrenze von 38 500 DKK (2001) mit 28 % und übersteigende Beträge mit 43 % besteuert.
Eine Arbeitsgruppe des Dänischen Finanzministeriums hat kürzlich einen Bericht zur Gewinnbesteuerung bei Anteilsveräußerungen veröffentlicht. Nach geltendem Recht sind Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von Kapital- an Kapitalgesellschaften nach einer Behaltefrist von 3 Jahren nach Anschaffung steuerbefreit. Im Bericht wird die Abschaffung der Mindesthaltedauer von 3 Jahren vorgeschlagen (ähnlich der zukünftigen Rechtslage in Deutschland). Weiterhin empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Vereinfachung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von natürlichen Personen als Anteilseigner. Beabsichtigt ist hierfür die Einführung eines einheitlichen Systems, ...