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Nachträgliche Umrüstung des Firmenwagens auf Flüssiggasbetrieb
Bisher mussten die Umrüstkosten für einen betrieblich genutzten Pkw bei der Ermittlung des Privatnutzungsanteils nach der 1 %-Regelung in die Besteuerung einbezogen werden. Diese Praxis ist nach einer Entscheidung des BFH nicht mehr statthaft. Die Richter urteilten, dass bei einem nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage deren Kosten nicht berücksichtigt werden müssen (vgl. NWB NAAAD-60645).
Das BFH-Urteil gilt nur bei der 1 %-Regelung. Ermittelt der Arbeitgeber hingegen den geldwerten Vorteil anhand der Fahrtenbuchmethode, sind die „gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen” (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) zugrunde zu legen, also auch die Kosten für eine nachträgliche Umrüstung.