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Kein Weiterbeschäftigungsanspruch
Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Beschäftigung in einer ähnlichen Funktion, wenn sein Anstellungsvertrag hierzu keine Regelung trifft (vgl. , NWB WAAAD-58958). Der Kläger war ehemaliger Geschäftsführer einer Bundeseinrichtung. Nach dem Vorwurf finanzieller Sorgfaltspflichtverletzungen wurde seine Bestellung widerrufen und der Anstellungsvertrag gekündigt. Anschließend wollte der Kläger unterhalb der Geschäftsführungsebene weiterbeschäftigt werden. Mangels Regelung im Anstellungsvertrag schied dieser Anspruch jedoch aus.
Verträge von Geschäftsführern sollten ggf. dahingehend überprüft werden, ob sie einen entsprechenden Weiterbeschäftigungsanspruch vorsehen.