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Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen in der Schweiz
Mit dem Kreisschr. Nr. 5 der Eidg. Steuerverwaltung (Besteuerung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen) vom hatten sich die Wogen in der schweizerischen Wirtschaft zur jahrelangen, unterschiedlichen und inkonsistenten Besteuerungspraxis von Bund und einzelnen Kantonen größtenteils geglättet. Das Kreisschr. Nr. 5 hatte in weiten Kreisen der Wirtschaft große Zustimmung gefunden und wird für die Veranlagung der direkten Bundessteuer angewendet. Mittlerweile halten sich auch die meisten Kantone bei der Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern an die Grundsätze dieses Kreisschreibens. Die Problematik der Bewertung von Mitarbeiteroptionen von Start-Up-Unternehmungen und die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Mitarbeiteroptionen im internationalen Kontext haben die Eidg. Steuerverwaltung dazu bewogen, die Besteuerungsmodalitäten neu zu überdenken. Eine vom Eidg. Finanzdepartement im Jahr 2001 eingesetzte Arbeitsgruppe hat kürzlich ihre Resultate für einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen präsentiert. Unabhängig davon hat die Steuerrekurskommission des Kantons Zürich am zu einem Sachverhalt betreffend maßgeblicher Besteuerung...