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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 251/10

Gesetze: UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1, UStG § 13 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4, UStG § 13 b Abs. 2 S. 2, EStG § 4 Abs. 4

Umsatzsteuer, Einkommensteuer: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Leitsatz

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13 b UStG setzt voraus, dass die Leistungen gegenüber einem Unternehmen erbracht werden und dieses Unternehmen seinerseits Bauleistungen ausführt. Der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG kommt dabei keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-80818

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