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Bonuszahlungen nach Wegzug aus der Schweiz ins Ausland
Am entschied das schweizerische Bundesgericht (der Entscheid ist noch nicht veröffentlicht) über die Besteuerung von Bonuszahlungen, die nach dem Wegzug eines Steuerpflichtigen von der Schweiz ins Ausland ausgerichtet werden.
I. Aus dem Sachverhalt
Der Steuerpflichtige, ein britischer Staatsangehöriger, war seit dem als Vizedirektor für eine schweizerische Großbank in Zürich tätig. Er war in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Am meldete er sich nach Großbritannien ab, um in London eine neue Stelle bei einer Konzerngesellschaft anzutreten. Im März 1997 richtete ihm die schweizerische Großbank für seine im Geschäftsjahr 1996 erbrachten Leistungen einen Bonus von ca. 300 000 CHF aus. Hiervon wurden gemäß einer Verfügung der kantonalen Quellensteuerbehörde Quellensteuern von ca. 100 000 CHF abgezogen. Der Steuerpflichtige machte geltend, es gäbe keine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung des Bonus, weil er bei dessen Ausrichtung weder in der Schweiz erwerbstätig gewesen sei, noch in der Schweiz (steuerrechtlichen) Wohnsitz gehabt habe. Es reiche nicht aus, dass das Einkommen aus einer schweizerischen Quelle stamme. Für die Besteuerung sei ein aktuelles persönliches Tätigwe...