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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 233

Die Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Effektive Maßnahme der Vollstreckungsvermeidung

Jörn Rosseburg

Ist ein Steuerpflichtiger temporär nicht in der Lage, einer fälligen, aus dem Steuerschuldverhältnis resultierenden Zahlungsverpflichtung nachzukommen, so stellt die Stundung i. S. des § 222 AO einen probaten Ausweg dar, um ihn vor dem Entstehen von Säumniszuschlägen und vor Vollstreckungsmaßnahmen zu bewahren. Die Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist eine Billigkeitsmaßnahme, die nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und im Ermessen des Finanzamtes liegt. In dem folgenden Beitrag werden das Wesen, die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Stundung dargestellt und erläutert. Dabei wird auch auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten eingegangen.

I. Begriff der Stundung

Unter dem Begriff Stundung wird im steuerlichen Verfahrensrecht das Hinausschieben der Fälligkeit aus Billigkeitsgründen verstanden. Gestundet werden können grundsätzlich alle (Geld-)Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Hierunter fallen gemäß § 37 AO neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Zinsen etc.), Haftungsansprüche und Rückforderungsansprüche. Die Stundung von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern ist demnach zwar möglich, i...