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IWB Nr. 7 vom Seite 329 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 464

Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalsteuer) bei Zuzug in die Schweiz

von Rechtsanwalt Robert Amann, LL. M., München

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl einer Besteuerung nach dem Aufwand anstelle der ordentlichen schweizerischen Einkommensbesteuerung. Die Besteuerung nach dem Aufwand kann zu einer erheblichen Reduzierung der persönlichen Einkommensteuer- und Vermögensteuerbelastung führen. Die damit erzielbaren Steuervorteile bilden in der Praxis auch für deutsche Staatsangehörige einen wichtigen Gesichtspunkt im Rahmen der Entscheidung für eine Wohnsitzverlegung (z. B. des Alterswohnsitzes) in die Schweiz. Neben der Besteuerung nach dem Aufwand können auch erbschaftsteuerliche Gründe für eine Wohnsitzverlegung in die Schweiz sprechen.

I. Rechtsgrundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung nach dem Aufwand ist in Art. 14 des neuen Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) bzw. Art. 30a des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG-BE) enthalten. Art. 14 DBG wird ergänzt durch eine Ausführungsverordnung und Richtlinien. Nach Art. 14 DBG gilt für die Besteuerung nach dem Aufwand:

”(1) Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt neh...