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Das Umsatzsteuerrecht in Österreich
Im Zusammenhang mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union musste auch das österreichische Umsatzsteuergesetz an die bestehenden EU-Richtlinien angepasst werden. Dieses wurde durch die Einführung des EU-Binnenmarkt-Umsatzsteuergesetz 1994 mit Wirkung vom 1. 1. 1995 erreicht (Ö-BGBl 1994, S. 359 ff.). Die Bestimmungen über den nationalen Teil der Umsatzsteuer wurden im Wesentlichen aus dem bisherigen Recht übernommen, die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche USt-Recht umgesetzt. Danach gilt Folgendes:
I. Steuerbare Umsätze
Der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen u. a. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer in Österreich im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt (§ 1 Ö-UStG).
II. Unternehmerbegriff
Unternehmer im Sinne des österreichischen Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige, d. h. auf eine gewisse Dauer oder eine gewisse Anzahl von Vorgängen ausgelegte Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Ö-UStG).
III. Organschaft
Auch das Ö-UStG kennt die umsatzsteuerliche Organschaft. Dies gilt auch für Organkreise z. B. aus Deutschland. So ist es möglich, einen deutschen Organkreis um...