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Aufwendungen bei Darlehensforderungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Zugleich Anmerkung zum
Auch wenn ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt worden war, kann nach dem der spätere Verzicht darauf durch das zugleich bestehende Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
I. Einführung: Darlehensgewährung des Arbeitnehmers
Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein verzinsliches Darlehen, steht diese Darlehensgewährung in einem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn es dem Stpfl. auf die Zinsen ankommt . Steuerlicher „Sprengstoff” entsteht in diesen Fällen, wenn die Darlehensforderung für den Arbeitnehmer uneinbringlich wird oder der Arbeitnehmer auf das Darlehen verzichtet. Denn im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen führt der Verlust einer Darlehensforderung nicht zu Werbungskosten bei dieser Einkunftsart . Deshalb wird der Arbeitnehmer bestrebt sein, den Darlehensverlust der einkommensrelevanten Sphä...