Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei
(1) Bezüge, welche ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbständige Arbeit während der Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit erhält, sind keine Ruhegehälter, sondern nachträglicher Arbeitslohn, der als solcher in Deutschland zu versteuern ist. (2) Freiwillige Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankenversicherung („CPAM”) leistet, sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerfrei (Anschluss an NWB NAAAB-23796, Kurzinfo StuB 2004 S. 656; NWB IAAAD-27386, Kurzinfo StuB 2009 S. 661; Bezug: § 1 Abs. 3, § 3 Nr. 62, § 19 EStG 2002; Art. 13 A...