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Einkommensteuer | Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen bei Verkauf des übernommenen Vermögens und Verwendung des Kaufpreises für den Betrieb einer anderen Person
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nicht mehr steuerbegünstigt, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen verkauft und die Gelder aus dem Verkauf unentgeltlich für den Betrieb des Ehegatten oder einer anderen Person zur Verfügung stellt, ohne hierfür Gesellschafterrechte oder einen anderen Gegenwert zu erhalten (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 EStG).
Nach einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen darf grundsätzlich sowohl ertragloses Vermögen in Absprache mit dem Übergeber in ausreichend ertragbringendes Vermögen als auch in eine ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen umgeschichtet werden, ohne dass der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG für den Übernehmer verloren geht...