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StuB 8/2011 S. 320

Wechsel der Zuordnung des Beitritts eines Einzelkaufmanns zur KG

Einem Einzelkaufmann steht es grundsätzlich frei, ob er seinen Beitritt zu einer KG dem privaten oder dem geschäftlichen Bereich zuordnet. Dementsprechend ist die Anmeldung vorzunehmen und er als Kommanditist im Handelsregister auszuweisen. Gleiches gilt, wenn ein Kommanditist, der als Einzelkaufmann unter seiner Firma der KG beigetreten ist, die Zuordnung seines Beitritts vom geschäftlichen zum privaten Bereich hin ändern will. Hierfür hat ihn das Handelsregister dann nur noch mit seinem bürgerlichen Namen auszuweisen und die Firma seines einzelkaufmännischen Unternehmens zu löschen (OLG Jena, Beschluss vom – 6 W 179/10).