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Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
Ein Versicherungsvertreter, der rechtlich auch zur künftigen Betreuung vermittelter Vertragsverhältnisse verpflichtet ist, hierfür aber – neben der einmaligen Abschlussprovision – keine weitere Vergütung erhält, hat gem. NWB SAAAD-58459 für den zukünftigen Betreuungsaufwand eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen zu bilden (Anschluss an NWB DAAAD-39578, BFH/NV 2010 S. 241 = Kurzinfo StuB 2010 S. 918, gegen IV B 2 – S 2137 – 73/06 NWB NAAAC-31212, BStBl I S. 765 = StuB 2006 S. 976, Nichtanwendungserlass). Im Hinblick auf den Umfang des solchen Erfüllungsrückstands steht dem FG eine eigene Schätzungsbefugnis zu (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO).
(1) Der Kläger (Kl), ein selbständiger Versicherungskaufmann, bildete zu...