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Gesellschaftsteuer bei österreichischen Beteiligungen
I. Kapitalverkehrsteuern in Österreich
Während Deutschland durch Art. 4 des Finanzmarktförderungsgesetzes vom (BGBl 1990 I, 266 ff.) sämtliche Kapitalverkehrsteuern abgeschafft hat, existiert diese Art von Steuern in Österreich in Gestalt der Gesellschaftsteuer und der Börsenumsatzsteuer nach wie vor (§ 1 KVG; s. im einzelnen Gahleitner/Moritz, a. a. O., S. 481 f.); die im § 1 KVG noch erwähnte Wertpapiersteuer wird gemäß § 16a KVG für Vorgänge ab nicht mehr erhoben. Mit Ablauf des wird die Börsenumsatzsteuer abgeschafft; die börsenumsatzsteuerlichen Vorschriften sind letztmalig auf Anschaffungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem entsteht (Verordnung über die Verschiebung des Inkrafttretens der Spekulationsertragsteuer, über das Außerkrafttreten der Börsenumsatzsteuer und über das Investmentfondsgesetz). Unberührt hiervon bleibt allerdings die Gesellschaftsteuer, die auch in Zukunft erhoben wird.
II. Gesellschaftsteuer auf Anteilserwerb und Gesellschafterleistungen
Gemäß § 2 Nr. 1—4 KVG unterliegen folgende Vorgänge der Gesellschaftsteuer:
Der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber (Nr. 1).
Lei...