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Aktivierung von bestrittenen (Umsatz-)Steuererstattungsansprüchen
FG Düsseldorf zur Aktivierung von Erstattungsansprüchen
[i]Ansatz erst am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Schuldner den Anspruch anerkannt hat oder der Anspruch rechtskräftig zuerkannt warMit Urteil v. - 6 K 1271/08 K NWB RAAAD-60486 hat der 6. Senat des FG Düsseldorf die vom 15. Senat mit Urteil v. - 15 K 4281/08 E, G, Zerl NWB PAAAD-47593 dargelegte Rechtsauffassung bestätigt und entschieden, dass bestrittene Forderungen erst am Schluss des Wirtschaftsjahres angesetzt werden dürfen, in dem der Schuldner den Anspruch anerkannt hat oder der Anspruch rechtskräftig zuerkannt worden ist; dies gelte auch für Steuererstattungsansprüche. Im Streitfall 6 K 1271/08 K war der Zeitpunkt der Aktivierung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen für die Veranlagungszeiträume 1999 bis 2004 streitig; Grund für die Festsetzung der Umsatzsteuererstattungen war das , Linneweber NWB LAAAB-72829 und dem folgend das NWB SAAAB-57804, wonach Umsätze von Geldspielautomaten nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
[i]Aktivierung in der Schlussbilanz des ersten nach dem 17. 2. 2005 endenden WirtschaftsjahresMit den Urteilsgrundsätzen widerspricht das FG Düsseldorf erneut dem (BStBl 2006 I S. 418), in dem die Finanzverwaltung festschrieb, dass die Forderung auf Erstattung der Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in der Sch...