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FG Düsseldorf 25.03.2011 4 K 120/11 Z, NWB 16/2011 S. 1306

Zollrecht | Brillenimport eines Touristen aus der Türkei

Die Wertgrenze von 430 € für anmeldepflichtige Waren kann nicht mit der Anzahl der zusammen einreisenden Personen multipliziert werden. Die (unteilbare) Wertgrenze steht nach dem jedem Reisenden einzeln zu.