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NWB Nr. 16 vom Seite 1313

Gesetzentwurf zur Graumarktregulierung

[i]Entwurf unter www.bundesfinanzministerium.de über Aktuelles oder SucheDie Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Dieses soll den Anlegerschutz im Bereich des bislang wenig regulierten „grauen” Kapitalmarkts verbessern. Ziel ist es, die Informationsbasis für Anleger vor deren Investmententscheidung zu verbessern. Produkte und Vertrieb sollen schärfer reguliert und die Prospekthaftung verschärft werden. Geschlossene „graue” Fonds sollen im Jahr 2010 allein in Deutschland mehr als 200 Mrd. € Anlagevermögen verwaltet haben.

Ein Kernpunkt der Neuregelung ist die Verlängerung der Verjährungsfristen. Emittenten und Anbieter sollen künftig drei Jahre statt wie bisher nur ein Jahr für ihre Verkaufsprospekte haften. Darüber hinaus sollen Haftungsansprüche wegen Fehlern im Verkaufsprospekt bis zu zwei Jahre nach dem ersten öffentlichen Angebot im Inland geltend gemacht werden können; bislang beträgt die Frist sechs Monate.

[i]Schärfere ProduktregulierungDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll ihren Prüfungsmaßstab erhöhen. Die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen sollen zukünftig Angaben enthalten...