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Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer in Österreich
Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftslebens führt auch dazu, daß Unternehmer immer häufiger Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen und dafür mit ausländischen Umsatzsteuern belastet werden. Für Unternehmer in Ländern mit engen wirtschaftlichen Verflechtungen (wie bspw. Deutschland und Österreich) kommt daher den Möglichkeiten der Vorsteuererstattung im jeweils anderen Staat immer größere Bedeutung zu.
Nach dem öUStG 1972 (BGBl 223/1972 i. d. F. 680/1994) waren bis zum nur jene Unternehmer zum Abzug österreichischer Vorsteuern berechtigt, die in Österreich Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführten oder in Österreich Sitz oder Betriebsstätte hatten. Mit der Anpassung des österreichischen Umsatzsteuerrechts an die entsprechenden EU-Vorschriften (im wesentlichen 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG, ABl EG 1977 L 145/1) durch das öUStG 1994 (BGBl 663/1994 i. d. F. 9/1998) kam es zu einer Gleichstellung in- und ausländischer Unternehmer hinsichtlich der persönlichen Berechtigung zum Vorsteuerabzug. § 21 Abs. 9 öUStG 1994 sieht zwar vor, daß für Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet weder Sitz noch Betriebsstätte haben, mittels Verordnung des Bundesministers für Finanzen bestimmte Vorste...