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Steuerorientierte Entscheidungen bei Verlusten im Rahmen deutscher Auslandsinvestitionen
I. Ausgangsüberlegungen
Durch die jüngsten Änderungen im deutschen Steuerrecht ist die steuerliche Verlustverrechnung erheblich eingeschränkt worden. Betroffen sind hier nicht nur auf Privatpersonen zugeschnittene ”Steuersparmodelle”, auf die der Gesetzgeber mit den im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) eingeführten §§ 2 Abs. 3 EStG und 2b EStG abzielt. Die Änderungen beeinträchtigen auch Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmungen. So ist das in § 2a Abs. 3 und 4 EStG vorgesehene Wahlrecht im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ersatzlos gestrichen worden, Verluste ausländischer, in einem DBA-Staat belegener Betriebsstätten bei der Ermittlung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen. Darüber hinaus sind im Rahmen des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (BGBl 1999 I S. 2601) die Tatbestandsvoraussetzungen für die Wiederhinzurechnung vormals nach § 2a Abs. 3 EStG abgezogener Betriebsstättenverluste erheblich ausgeweitet worden. Auch das Steuersenkungsgesetz (BGBl 2000 I S. 1433) hat die Möglichkeiten, Verluste zu verrechnen, nicht verschont. Insbesondere beeinträchtigt wird die Verrechenbarkeit von Veräußerungs-, Kapitalherabsetzungs- und Liquidationsverlusten, was auf de...BGBl 2000 I S. 1850