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EuGH-Urteil zur tariflichen Gleichbehandlung der Geschlechter
Gleiche Tarife in der Versicherungswirtschaft
Mit hat der EuGH in der Rechtssache 236/09 – Association belge des Consommateurs Test-Achats ASBL – entschieden, dass Art. 5 Abs. 2 der RL 2004/113/EG des Rates vom zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen mit Wirkung vom ungültig ist.
I. Die Richtlinie 2004/113/EG
1. Zweck und Anwendungsbereich der Richtlinie
[i]Rahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer ZugangsdiskriminierungenDie RL 2004/113/EG (ABl. EG Nr. L 373, S. 37) verfolgt nach ihrem Art. 1 den Zweck der Schaffung eines Rahmens für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den Mitgliedstaaten. Sie erfasst (mit Ausnahme der Bereiche Beschäftigung und Beruf sowie selbstständige Tätigkeiten) alle Personen, die Güter und Dienstleistungen bereitstellen, die der Öffentlichkeit ohne Ansehen der Person zur Verfügung stehen (und zwar in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen), und die außerhalb des Bereichs des Privat- und Famili...