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IWB 7/2011 S. 235

Schweiz | Steuervergünstigung für Aus- und Weiterbildungskosten

[i]Kantone können die Obergrenze selbst festlegenDer Schweizer Bundesrat hat am dem Parlament vorgeschlagen, die Kosten für beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung bis zu einem Betrag von maximal 6.000 CHF bei der Bundessteuer zu berücksichtigen. Die Kantone können die Obergrenze selbst festlegen. Bisher konnten nur Kosten abgezogen werden, die mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen oder zwingend für eine Umschulung oder einen Wiedereinstieg erforderlich waren.